[Frage]Telekommunikationsgesetz

George

B1G-Software-Kunde
#1
Hallo,
ich habe schon mehrfach mit einem webmail - Dienst für meine Website geliebäugelt, jedoch war ich noch unentschlossen zwischen hivemail und b1gmail6. Als ich heute hivemail.de ansurfte bekam ich folgendes zu lesen:
Der Gesetzgeber verlangt ab 2005 auch für eMail-Dienste gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telekommunikations-Überewachungsverordnung (TKÜV) umfangreiche Überwachungsmaßnahmen.

HiveMail ist für eine Überwachungsfunktion nicht vorbereitet. In der Praxis bedeuten die gesetzlichen Verpflichtungen erhebliche Kosten, die gerade für kleinere Provider zu einem erheblichen Problem werden können. Die von spezialisierten Firmen angebotenen Überwachungsboxen und Softwarelösungen haben einen Einstiegspreis von 10.000,00 €, hinzu kommen noch jährliche Belastungen im fünf-stelligen Bereich.

Aufgrund dieser Änderungen wird der Vertrieb der deutschen Version von HiveMail am 08.12.2004 eingestellt
Jetzt ist meine Frage: betrifft dies auch b1gmail 6?

George
 

patrick

Staff member
B1G-Software-Kunde
#2
Ja, aber unter 1000 Usern brauchst du dies nicht.

Sollte das Gesetz nicht wie erwartet gestoppt werden, werden wir aber eine Schnittstelle dafür nachrüsten.
 

patrick

Staff member
B1G-Software-Kunde
#4
Also die Schnittstelle wird auch nur für max. 10 000 User sein, sonst braucht man eine Hardwarebox für über 3 000 Euro.
Sonst 1 Monate nachdem genau bekannt ist, was Sache ist.
 

George

B1G-Software-Kunde
#13
patrick said:
Ja, aber unter 1000 Usern brauchst du dies nicht.

Sollte das Gesetz nicht wie erwartet gestoppt werden, werden wir aber eine Schnittstelle dafür nachrüsten.
Hi,
gibt es denn irgendwo ne Seite dazu, wo man das nachlesen kann, denn ich würde mich gerne dazu informieren.
Bei der Suche über Google bin ich bei solchen Sachen immer sehr vorsichtig, denn auf kleinen bzw. privaten Seiten werde Gesetzestexte leider oftmals nur sehr stark vereinfacht bzw. zusammengefasst veröffenlticht.

George
 

Scoyel

B1G-Software-Kunde
#14

Josef.S

B1G-Software-Kunde
#15
patrick said:
Ja, aber unter 1000 Usern brauchst du dies nicht.

Sollte das Gesetz nicht wie erwartet gestoppt werden, werden wir aber eine Schnittstelle dafür nachrüsten.
Pro Domaine 1000 Usern ?
Oder wie ist dieses gemeind.
 

FBI

B1G-Software-Kunde
#17
patrick said:
Pro Dienst.
Na dann ist dies ja kein Problem ;)
dann Starte ich einen Haupt Dienst wenn ich da 1000 User habe einen Neben Dienst usw.. usw...

is also eigentlich eine Easy sache *gg
is ja kein problem ne index anzulegen nach dem motto

-Regestrierung
-Server 1 = Dienst 1
-Server 2 = Dienst 2
usw.....
Natürlich im Design so das es alles sauber aussieht :))

Aber noch eine Frage da ich mich mit diesem Gesetzt noch nicht befasst habe, was soll Überwachung bedeuten ? was soll man da genau machen ?

mfg
FBI
 
#18
FBI said:
Na dann ist dies ja kein Problem ;)
dann Starte ich einen Haupt Dienst wenn ich da 1000 User habe einen Neben Dienst usw.. usw...

is also eigentlich eine Easy sache *gg
is ja kein problem ne index anzulegen nach dem motto

-Regestrierung
-Server 1 = Dienst 1
-Server 2 = Dienst 2
usw.....
Natürlich im Design so das es alles sauber aussieht :))
Interessant. Dann ist das ja alles für Dich kein Problem :evil:

Gruß Mika
 
#20
patrick said:
Dann musst du aber denke ich auch für jeden Dienst eine extra Domain haben.
Da hab ich wohl meine Ironie-Tags vergessen ;)

Ich ich würde wetten, wenn Du das selbe Impressum hast und den selben Verantwortlichen, könnte man auch in Erklärungsnot gelangen :)

Gruß Mika

PS: könnte gefährliches Halbwissen beinhalten...
 
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