Postfach Beschlagnahme

AnPa

B1G-Software-Kunde
#1
Moin,

wenn Ihr vom Gericht ein Urteil über die Herausgabe eines Postfaches bekommt und sämtliche gespeicherten Mails übermitteln sollt, berechnet ihr das nach §23 JVEG wie?

Welche Nr.? Eine einfache Bestandsdatenabfrage (18€ oder 35 €) ist das ja nicht, oder?
 

bcmAlex

B1G-Software-Kunde
#3
Moin zusammen,

möchte gerne auf das Thema zurück kommen und wäre über Informationen wie Beschlüsse Gesetztestexte usw sehr Dankbar.

Heute kam über unsere Supportline und anschließend wie Support System die Aufforderung zur Herausgaben von Kontaktdaten über eine E-Mail Adresse.

In wiefern müssen gerichtliche Beschlüsse aussehen damit wir als Anbieter Daten wie E-Mails usw herausgeben müssen?
Welche Kosten dürfen berechnet werden ?

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen gemacht?

Gruß Alex
 

Denny

B1G-Software-Kunde
#4
Ich brechne da nur 30 EUR, mein Anwalt sagt alles andere wäre ungerechtfertigt Entweder nur Nr. 300 Verkehrsdatensicherung

"
§23 JVEG Anlage bla Nr. 300 - Auskunft über gespeicherte Verkehrsdaten:
für jede Kennung, die der Auskunftserteilung zugrunde liegt .......... 30 EUR
"
 

Denny

B1G-Software-Kunde
#5
Moin zusammen,

möchte gerne auf das Thema zurück kommen und wäre über Informationen wie Beschlüsse Gesetztestexte usw sehr Dankbar.

Heute kam über unsere Supportline und anschließend wie Support System die Aufforderung zur Herausgaben von Kontaktdaten über eine E-Mail Adresse.

In wiefern müssen gerichtliche Beschlüsse aussehen damit wir als Anbieter Daten wie E-Mails usw herausgeben müssen?
Welche Kosten dürfen berechnet werden ?

Hat jemand von euch bereits Erfahrungen gemacht?

Gruß Alex
Hast du was verbergen, wenn ein 100 g oder sowas kommt, willst du dich lieber mit dem Betrüger oder mit dem Staatsanwalt anlegen. Hart bin ich nur bei Abrechnung....In der Regel erhälst du einen Beschlagnahmebeschluss oder einen 100a der dann über das Account Mirror Plugin ausgeliefert werden kann. Leider gibt es bei b1gmail bis dato eine Möglichkeit die IP permanent mitzuloggen oder Mails ohne einen Login beim Täter zu sichern, wurde schon oft bemängelt. Aber ich habe schon hunderte Beschlagnahmen mitgemacht, bislang ohne probs.

Problematisch wird es, wenn der Täter 100.000 Mails im Postfach hat, es gab welche da habe ich Tagelang 50 mails je seite gesichert alles manuell. Da habe ich auch per Stundensatz abgerechnet....
 

bcmAlex

B1G-Software-Kunde
#6
Hast du was verbergen, wenn ein 100 g oder sowas kommt, willst du dich lieber mit dem Betrüger oder mit dem Staatsanwalt anlegen. Hart bin ich nur bei Abrechnung....In der Regel erhälst du einen Beschlagnahmebeschluss oder einen 100a der dann über das Account Mirror Plugin ausgeliefert werden kann. Leider gibt es bei b1gmail bis dato eine Möglichkeit die IP permanent mitzuloggen oder Mails ohne einen Login beim Täter zu sichern, wurde schon oft bemängelt. Aber ich habe schon hunderte Beschlagnahmen mitgemacht, bislang ohne probs.

Problematisch wird es, wenn der Täter 100.000 Mails im Postfach hat, es gab welche da habe ich Tagelang 50 mails je seite gesichert alles manuell. Da habe ich auch per Stundensatz abgerechnet....
Nein ich habe nichts zu verbergen . Dennoch möchte ich nicht dumm da stehen wenn ein Beschlagnahmeschluss rein kommt nur weil einer unserer Nutzer Scheiße baut . Klar als öffentlicher Anbieter lässt es sich zwar nicht verhindern, dennoch kann man entgegen wirken und informiert sein im Falle eines Falles.
 

bcmAlex

B1G-Software-Kunde
#7
Ich brechne da nur 30 EUR, mein Anwalt sagt alles andere wäre ungerechtfertigt Entweder nur Nr. 300 Verkehrsdatensicherung

"
§23 JVEG Anlage bla Nr. 300 - Auskunft über gespeicherte Verkehrsdaten:
für jede Kennung, die der Auskunftserteilung zugrunde liegt .......... 30 EUR
"
Danke für die Info dass hilft uns schon sehr viel weiter . Denke mal dass die Gesellschaft hier im Forum ebenfalls dankbar sein wird 😁
 

Denny

B1G-Software-Kunde
#8
Nein ich habe nichts zu verbergen . Dennoch möchte ich nicht dumm da stehen wenn ein Beschlagnahmeschluss rein kommt nur weil einer unserer Nutzer Scheiße baut . Klar als öffentlicher Anbieter lässt es sich zwar nicht verhindern, dennoch kann man entgegen wirken und informiert sein im Falle eines Falles.
Passiert gar nichts ganz im Gegenteil, ich bekomme mittlerweile schon Danksagungen von den Behörden für die Unterstützung :D. Ich habe es damals direkt an meinen Hoster weitergegeben, der verdient mittlerweile seinen Lebensunterhalt mit dem JVEG ;) Es handelt sich auch nicht um eine Leistung sondern um "echten" Schadenersatz, dieser ich nach §1 UStG nicht steuerbar also Netto-Rechnung ausschreiben.
 
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