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Hast du was verbergen, wenn ein 100 g oder sowas kommt, willst du dich lieber mit dem Betrüger oder mit dem Staatsanwalt anlegen. Hart bin ich nur bei Abrechnung....In der Regel erhälst du einen Beschlagnahmebeschluss oder einen 100a der dann über das Account Mirror Plugin ausgeliefert werden kann. Leider gibt es bei b1gmail bis dato eine Möglichkeit die IP permanent mitzuloggen oder Mails ohne einen Login beim Täter zu sichern, wurde schon oft bemängelt. Aber ich habe schon hunderte Beschlagnahmen mitgemacht, bislang ohne probs.Moin zusammen,
möchte gerne auf das Thema zurück kommen und wäre über Informationen wie Beschlüsse Gesetztestexte usw sehr Dankbar.
Heute kam über unsere Supportline und anschließend wie Support System die Aufforderung zur Herausgaben von Kontaktdaten über eine E-Mail Adresse.
In wiefern müssen gerichtliche Beschlüsse aussehen damit wir als Anbieter Daten wie E-Mails usw herausgeben müssen?
Welche Kosten dürfen berechnet werden ?
Hat jemand von euch bereits Erfahrungen gemacht?
Gruß Alex
Nein ich habe nichts zu verbergen . Dennoch möchte ich nicht dumm da stehen wenn ein Beschlagnahmeschluss rein kommt nur weil einer unserer Nutzer Scheiße baut . Klar als öffentlicher Anbieter lässt es sich zwar nicht verhindern, dennoch kann man entgegen wirken und informiert sein im Falle eines Falles.Hast du was verbergen, wenn ein 100 g oder sowas kommt, willst du dich lieber mit dem Betrüger oder mit dem Staatsanwalt anlegen. Hart bin ich nur bei Abrechnung....In der Regel erhälst du einen Beschlagnahmebeschluss oder einen 100a der dann über das Account Mirror Plugin ausgeliefert werden kann. Leider gibt es bei b1gmail bis dato eine Möglichkeit die IP permanent mitzuloggen oder Mails ohne einen Login beim Täter zu sichern, wurde schon oft bemängelt. Aber ich habe schon hunderte Beschlagnahmen mitgemacht, bislang ohne probs.
Problematisch wird es, wenn der Täter 100.000 Mails im Postfach hat, es gab welche da habe ich Tagelang 50 mails je seite gesichert alles manuell. Da habe ich auch per Stundensatz abgerechnet....
Danke für die Info dass hilft uns schon sehr viel weiter . Denke mal dass die Gesellschaft hier im Forum ebenfalls dankbar sein wirdIch brechne da nur 30 EUR, mein Anwalt sagt alles andere wäre ungerechtfertigt Entweder nur Nr. 300 Verkehrsdatensicherung
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§23 JVEG Anlage bla Nr. 300 - Auskunft über gespeicherte Verkehrsdaten:
für jede Kennung, die der Auskunftserteilung zugrunde liegt .......... 30 EUR
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Passiert gar nichts ganz im Gegenteil, ich bekomme mittlerweile schon Danksagungen von den Behörden für die Unterstützung . Ich habe es damals direkt an meinen Hoster weitergegeben, der verdient mittlerweile seinen Lebensunterhalt mit dem JVEG Es handelt sich auch nicht um eine Leistung sondern um "echten" Schadenersatz, dieser ich nach §1 UStG nicht steuerbar also Netto-Rechnung ausschreiben.Nein ich habe nichts zu verbergen . Dennoch möchte ich nicht dumm da stehen wenn ein Beschlagnahmeschluss rein kommt nur weil einer unserer Nutzer Scheiße baut . Klar als öffentlicher Anbieter lässt es sich zwar nicht verhindern, dennoch kann man entgegen wirken und informiert sein im Falle eines Falles.