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Mr. Modding

B1G-Software-Kunde
#21
hieger said:
Soll ich da jetzt noch was drauf sagen?
ne :] ich denke das war Sarkastisch gemeint


trotzdem musst du wenn du Rechnungen Stellst gewerbe anmelden Österreich Schweiz Deutschland Niederlande Italien ... das is in der EU überall gleich :))


Ohne Gewehr (wir wollen ja keinen erschiessen)
 

hieger

B1G-Software-Kunde
#24
Mr. Modding said:
ne :] ich denke das war Sarkastisch gemeint


trotzdem musst du wenn du Rechnungen Stellst gewerbe anmelden Österreich Schweiz Deutschland Niederlande Italien ... das is in der EU überall gleich :))


Ohne Gewehr (wir wollen ja keinen erschiessen)
Nein. Wie schon gesagt. In Österreich gibt es hier eine bestimmte Summe (ich weiß es leider nicht wie hoch ich die jetzt genau ist). Bis zum erreichen dieser, darf ich "ganz normal handeln". Also ich darf Rechnungen stellen jedoch ohne Mehrwertsteuer und ich bin NICHT vorsteuerabzugberechtigt.

Aber egal es ist legal *schon sooo früh ein Reim*

Lg,
markus
 

Georg2204

B1G-Software-Kunde
#25
Ich hoffe doch auch mal, das in nächster Zeit ein Bürokratieabbau in Deutschland stattfindet... Ist echt schade!

Am einfachsten hier ist es man holt sich nen Gewerbeschein, kostet nicht dir Welt.
Dann ne passende Software, die Rechnungen, Mahnungen usw. generiert, meldet sich bei nem Inkassobüro an und dann steht dem nichts mehr im Weg :)

Mit dem Verdienen gibt es hier einen Freibetrag, das darf man ohne Gewerbe verdienen. Wie hoch dieser ist weiß ich grad net :evil:

Es schadet jedoch nie, mal an die Tür von ner Beh§rde zu pinkeln :tongue: :))
 

Force

B1G-Software-Kunde
#26
aCute said:
impressum muss, soviel ich weis auf der seite stehen und nicht hinter einem link, bei dem man nicht erkennen kann das es sich um das impressum handelt.


davon möchte ich gern ein Lied singen

<sing>
ich wurde 2004 wegen fehlendem Impressum (nicht auf dem B1G-Projekt) abgemahnt und habe viel Geld bezahlt
</sing>

Macht alle um Gottes Willen einen Link der "Impressum" heisst und informiert Euch genau was dort alles rein muss!

Der Link zum Impressum muss auf der ersten sichtbaren Seite - die man aufruft - zu sehen sein, und bei einer Auflösung von 800 x 600 (so war es damals) OHNE Scrollen sichtbar sein.

Die guten Herren und Damen haben das sehr genau genommen.

Force
 
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