Antiterrorgesetze ???

ramfresser

B1G-Software-Kunde
Hallo


Laut eines der vielen Antiterrorgesetze, sind so genannte Maildienstanbiter verpflichtet die Mails für eine bestiimmte Zeit und unter bestimmten Bedigungen auf zu bewahren.

Gilt das auch bei Einsatz der B1G Software und wer kann uns bessere und detalierte Infos zu diesem Thema geben ?


Mit freundlichen Grüssen

Patrick Popelka
http://www.vfavk.de
 
Hallo,

Ausgenommen B1GMail wird ausschließlich Intern genutzt, wie bei uns zb. Da ist weder TKÜV-Schnittstelle noch sonstiges zu gebrauchen. Da Intern so wieso alles Archiviert werden muss. So hat man mir das Rechtlich erklärt.

Liebe Grüße,
Cliff Dölling
 
Alle wichtigen Infos gibt's bei der Bundesnetzagentur, die auch mit der Entwicklung der technischen Richtlinien beauftragt ist.
 
Hallo,

eine TKÜV-Schnittstelle brauchst du ab 10.000 Benutzern. Eine Lösung, die mit b1gMail zusammenarbeitet, gibt's z.B. von der IKU AG (http://www.sponts.com).

Der Link funktioniert leider nicht mehr.


Schade, dass dieses Thema nicht mehr Beachtung findet. Denn eigentlich ist dies die grundlegenste Frage überhaupt bei so einem Produkt.

Ist jemand über den aktuellen Stand der Dinge informiert?
Deutschland: Wie Patrick gesagt hat, erst ab 10k (aktiven) Usern nötig?
USA: Was muss ich beachten, wenn ich meinen Maildienst auch speziell amerikanischen Usern abiete?
 
Ist jemand über den aktuellen Stand der Dinge informiert?
Deutschland: Wie Patrick gesagt hat, erst ab 10k (aktiven) Usern nötig?
USA: Was muss ich beachten, wenn ich meinen Maildienst auch speziell amerikanischen Usern abiete?


Du solltest dich erst mal mit den gesetzlichen Anforderungen auseinander setzen. Die Anforderungen richten sich nicht unbedingt danach welchem Userkreis (Deutschland, USA oder andere) du deinen Dienst anbietest, sondern danach, wo DU deinen Wohn- bzw. Geschäftssitz hast. Dabei spielt es m.E. auch keine Rolle, wo deine Server stehen.

Wenn du in Deutschland ansässig bist bzw. deinen Geschäftssitz auch in D hast, ist die Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation (Telekommunikations-Überwachungsverordnung - TKÜV) maßgebend.

http://www.gesetze-im-internet.de/tk_v_2005/index.html
 
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