ps: die gespeicherten daten sind vertraulich zu behandeln, somit wird das, was du im link kopiert hast eh nur eintreten, wenn du nicht vertraulich damit umgehst oder daten weitergibst, ohne das der user dies zustimmt
zusammengefasst ist meinerseits also zu sagen, lass erst mal so wies ist und warte ab, bis das gesetz endgültig vertig ist :]
Benutzer müssen informiert werden, dass ihre IP-Adresse gespeichert werden, wenn man unbedingt IP-Logging haben möchte. Jedoch weißt b1gMail darauf zuwenig hin, nur bei der Registrierung steht es, dass ihre IP-Adresse zur Betrugsprävention gespeichert wird, was aber nicht aussagekräftig ist. Hier fehlt z.B. noch, dass die IP-Adresse bei jedem Login und beim Versenden mitgeloggt werden, was in der Standard-AGB in der Regel nicht steht.
Natürlich sind Daten vertraulich zu behandeln, aber was nützt mir eine IP-Adresse? Eher wenig, da die meisten Benutzer, die wirklich Schaden hinzufügen möchten, auf ausländische Anonymisierungsdienste ausweichen. Und Benutzer, die falsche Daten eingeben? Naja, dazu habe ich nicht die Zeit, jedem Benutzer aufzuspüren und jedem wegen AGB-Verstoß zu verklagen.
Außerdem ist Strafverfolgung nicht die Aufgabe eines Webmasters. Der Webmaster kann keinerlei personenbezug herstellen mit einer IP-Adresse, es sei denn es handelt sich um eine statische IP-Adresse. Wenn IP-Adressen in Serverlogs gespeichert werden und diese vielleicht für 7 Tage aufbewahrt werden, reicht das für eine Strafverfolgung vollkommen aus.