Hallo
ich würde das so erklären:
Sehr geehrter Herr Steffens,
wenn sie ein System bei http.net anmieten, sind Sie gemäß § 110 Abs. 1 TKG verpflichtet den Nachweis gem. § 19 TKÜV zu erbringen. Das klingt zwar umständlich, ist aber mit dem Formular
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4880.rtf für Sie leicht umzusetzen. Dieses Formular ist in Abschnitte gegliedert und als Checkliste gestaltet. Wenn die Anforderungen erfüllt werden, ist dies mit einem "X" in der Spalte "Erfüllt" zu bestätigen. Die Abschnitte, die Erklärungen und grafische Darstellungen erfordern, sind entsprechend zu ergänzen. Sofern Bezug auf eine typmustergeprüfte Überwachungstechnik eines Herstellers (in Ihrem Fall IKU Systemhaus AG / http.net) genommen wird, sind in dem Formblatt Angaben nur zu Abschnitt 1, Nr. 2.1, 2.2, Abschnitt 3, Nr. 4.1.1 und 4.1.4 erforderlich. .Auf der Grundlage der Unterlage für den Nachweis gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 3 TKG i.V.m. § 19 TKÜV wird die Abnahme vorbereitet. Aufgrund praktischer Erfahrungen ist für die Abnahme ein Zeitraum von durchschnittliche 4 bis 6 Wochen vorzusehen. Es werden hierzu 5 E-Mail-Postfächer benötigt. Die bereitzustellenden Daten für die jeweiligen E-Mail-Konten sind dem o.g. Formular enthalten.
Ich habe Ihnen ein Infopaket "Hinweis E-Mail -01-01-06.zip" als Anlage beigefügt, dem Sie weitere interessante Informationen entnehmen können. Die Dateien bitte in ein Verzeichnis kopieren und mit der Datei "startcd.bat" starten.
Ich bitte Sie, die erforderliche Unterlagen für den Nachweis gemäß § 110 (1) Nr. 3 TKG vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Friemel
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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Da die http.net Lösung auch die ist die bis 1.000 User Kostenlos ist sollte das oben stehende auch gelten.
Bei weiteren Fragen gerne PN oder wendet euch an Herrn Friemel.
Die zip Datei hat 1,28 MB und ich kann hier "nur" 800 k hochladen!! kann ein Admin das bitte ändern oder freigeben? (danke)