Voratsdatenspeicherung - Aus für kostenlose Dienste?

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B1G-Software-Kunde
#1
Hier der Artikel:

http://www.vorratsdatenspeicherung....ichtlinie_nur_mit_den_Mindestanforderungen_um

Deutschland setzt die EU-Richtlinie nur mit den Mindestanforderungen um

Selbst wenn dies so wäre, würde das nichts daran ändern, dass eine systematische Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung grob unverhältnismäßig und mit einer freien Gesellschaft nicht zu vereinbaren ist. Mit dem begrenzten Umfang der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung zu argumentieren ist wie einem Menschen zu sagen: "Keine Sorge, wir schlagen dich nicht tot, sondern nur krankenhausreif."

Tatsächlich ist es auch falsch, dass nur die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie umgesetzt würden. In Wahrheit soll das deutsche Recht in vielen Punkten über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus gehen:

* In Deutschland sollen Internet-Anonymisierungsdienste zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, was sie praktisch wirkungslos machen würde. Die EU-Richtlinie sieht das nicht vor.
* In Deutschland sollen Zugriffe auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat zulässig sein, außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und zur Sammlung von Erkenntnissen durch die Geheimdienste. Die EU-Richtlinie sieht eine Datenspeicherung nur "zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" vor.
* In Deutschland bekommt eine Telefonnummer nur, wer seinen Namen, seine Anschrift und sein Geburtsdatum angibt (Identifizierungszwang). Diese Daten sind für eine Vielzahl staatlicher Behörden abrufbar. Selbst Anbieter vorausbezahlter und kostenloser Dienste (z.B. Prepaid-Handykarten) müssen diese Daten abfragen. Die EU-Richtlinie sieht keinen solchen Identifizierungszwang vor.
* Zugriff auf die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen alle Behörden bekommen, die irgend ein Interesse daran haben können (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit). Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) soll Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren rechtfertigen. Auch die Film- und Musikindustrie und andere "Rechteinhaber" sollen Auskunft über die Identität der Kommunizierenden verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Die EU-Richtlinie sieht Zugriffsrechte nur zur Verfolgung "schwerer Straftaten" vor.
* Die Daten über die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen nach Vertragsende bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert bleiben. Die EU-Richtlinie fordert nur eine sechsmonatige Speicherung.
* In Deutschland soll bei jedem Versenden und Abrufen von E-Mail die Kennung (IP-Adresse) des Nutzers gespeichert werden, bei jedem Empfangen von E-Mail die IP-Adresse des Absenders. In der EU-Richtlinie ist davon keine Rede.
* In Deutschland sollen Anbieter von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdiensten keine Entschädigung für die Vorratsspeicherung und die dafür anfallenden Kosten erhalten. Die Kosten müssen deswegen im Wege von Preiserhöhungen auf die Nutzer umgelegt werden. Bisher kostenlosen Diensten droht die Einstellung. Die EU-Richtlinie steht einer Entschädigung demgegenüber nicht entgegen.
* In Deutschland sollen die Speicherpflichten für E-Mail- und Internetzugangsanbieter bereits ab dem 1. Januar 2008 gelten. Die EU-Richtlinie fordert eine Speicherung erst ab dem 15. März 2009.
Ich denke, hiermit ist nahezu das AUS für jeden nicht kommerziellen Betreiber von internetdiensten gekommen.

Ich habe viel Traffic auf meinen Servern, sodass auch riesige Logfiles entstehen. Nur wo soll ich die Speichern? Und das für 6 Monate?

Wie soll ich den e-Mail verkehr kontrollieren, der über die Funktion phpmail() läuft? Auchnoch protokollieren? Na haleluja.

Danke Vater Staat

(Wo ist die Fürsorgfunktion des Staates nur geblieben?)
 

Lazybone

B1G-Software-Kunde
#2
Hier mal ein etwas anderer Artikel

http://www.gulli.com/news/details-zur-neuregelung-der-2007-06-03/
TOR vor dem Aus, Verfolgung von Filesharern wird vereinfacht

Jetzt sind die Details über das geplante Aussehen des umstrittenen Gesetzes bekannt geworden. Der Regierungsentwurf über das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung enthält einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Vorjahr. Als einzigen Lichtblick hat man im Vergleich zum Entwurf darauf verzichtet, anonyme E-Mail-Konten in Deutschland grundsätzlich verbieten zu wollen. Allerdings sind die Vorgaben für viele Anbieter stark ausgeweitet worden, was im nächsten Jahr aus finanziellen Erwägungen zum Ende privater Organisationen wie TOR und diverser kleiner Firmen der IT-Branche führen wird.

www.callmobile.de
Anstatt anonyme E-Mail Adressen zu verbieten, werden die Pflichten der Anbieter stark ausgedehnt. Gespeichert werden demnach nicht nur die Emailadressen von Absendern und Empfängern wie vormals in der Richtlinie vorgesehen. Gespeichert werden soll jetzt auch:


a) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Versenden einer E-Mail,
b) die IP-Adresse des Absenders bei jedem Empfangen einer E-Mail,
c) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Zugriff auf das Postfach.

Die Sammelwut der deutschen Behörden geht also viel weiter, die EG-Richtlinie schreibt in diesem Punkt lediglich vor, dass der ISP speichern muss, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war. Der deutsche Entwurf will jetzt außerdem, dass E-Mail-Anbieter bei jedem Zugriff die IP-Adresse des Nutzers sechs Monate auf Vorrat speichern, aber auch die IP-Adressen der Absender von E-Mails. Benutzer eines ausländischen Freemail-Dienstes können sich nicht auf einen Schutz verlassen, außer sie schalten einen Anonymisierungsdienst zwischen, der aber ab dem 1.1. 2008 in Deutschland nicht mehr angeboten werden darf.

E-Mail-Anbieter müssen vorhandene Bestandsdaten ihrer Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) künftig im Wege des automatisierten Abrufverfahrens (§ 112 TKG) einer Vielzahl von Behörden zum Online-Abruf bereitstellen. Für kleinere, unentgeltliche Anbieter werden die damit verbundenen Kosten sicherlich im Laufe der Zeit das Aus bedeuten, zumal sie auch die Verkehrsdaten ihrer Nutzer speichern müssen. Die Ausnahmen der TKÜV für kleine Unternehmen gelten für die Vorratsspeicherungspflichten nicht.

The Online Router, TOR, Anonym, DienstAnonymisierungsdienste sollen weiterhin zur Vorratsspeicherung verpflichtet werden. Jeder in Deutschland sitzende Anbieter eines TOR-Knotens wird unter Bußgeldbewehrung verpflichtet sein, zu protokollieren, wann er welche IP-Adresse durch welche andere IP-Adresse ersetzt hat. Diese Bestimmung erfasst auch so genannte Remailer und Proxys. Da die meisten Betreiber kostenloser Anonymisierungsdienste eine Vorratsprotokollierung nicht leisten können, wird diese Bestimmung das weitgehende Aus für Dienste wie TOR in Deutschland bedeuten.

Eine Identifizierungspflicht für Telekommunikationsnutzer soll nicht mehr nur für die Vergabe von Rufnummern gelten, sondern für die Vergabe sämtlicher Anschlusskennungen außer E-Mail (§ 111 TKG-E). Als Beispiel "sonstiger Anschlusskennungen" nennt die Begründung DSL-Anschlüsse, aber es könnten jegliche IP-Adressen erfasst sein.

Die Verwendung vorratsgespeicherter Verkehrsdaten soll nicht mehr nur zur Strafverfolgung, sondern jetzt auch "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" aller Geheimdienste erlaubt werden (§ 113b TKG-E). Der Unterschied hört sich zunächst geringfügig an, so ist es aber nicht. Durch die Aufnahme der Gefahrenabwehr und Geheimdiensten erweitert sich der Kreis der zugriffsberechtigten Behörden massiv. Eine "erhebliche Gefahr" kann die Polizei schon annehmen, wenn Hinweise für die Vorbereitung einer Straftat vorliegen, die nicht gerade im Bagatellbereich liegt. Und bei den Geheimdiensten ist eine richterliche Anordnung nicht Voraussetzung eines Datenzugriffs. Ausnahmen für Zeugnisverweigerungsberechtigte wie z.B. Verteidiger, Ärzte, Journalisten gelten hier nicht. Es sind darüber hinaus immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Geheimdienste demokratische Abgeordnete beobacht und Journalisten bespitzelt haben.

Auch die Musik- und Filmindustrie wird Internetnutzer künftig besser identifizieren können. Denn die Zugriffsbeschränkung für Vorratsdaten in § 113b TKG-E gilt nicht für Identifikationsdaten (Bestandsdaten), sondern nur für Verbindungsdaten. Identifikationsdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum des Nutzers einer Rufnummer oder IP-Adresse) sind mindestens 1 Jahr lang auf Vorrat zu speichern. Diese können ohne richterliche Anordnung abgefragt werden, und das schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Falschparken usw.).

Privatspähre, o2, Datenschutz, Telekommunikation, Gesetz, EntwurfAuch die Film- und Musikindustrie und andere Rechteinhaber sollen Auskunft über die Identität der Kommunizierenden verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Wenn die Bundesjustizministerin sagt, ein Zugriff der Wirtschaft sei ausgeschlossen, ist das hochgradig irreführend: Ausgeschlossen ist nämlich nur die direkte Abfrage von Verbindungsdaten. Wenn aber die ermittelnden Firmen oder Rechtsanwaltskanzleien die IP-Adresse des Nutzers aber schon zur Hand haben, brauchen sie nur noch die passende Anschrift und den Namen. Und diese Abfrage soll die Wirtschaft sehr wohl direkt über den Provider vornehmen dürfen. Dies ist definiert als Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Bisher scheiterte das daran, dass die Zugangsprovider nicht speichern dürfen, wem welche IP-Adresse zugewiesen war. Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird dies grundlegend ändern. Kleiner Trost am Rande: Immerhin sollen direkte Datenabfragen der Wirtschaft einen richterlichen Beschluss und eine gewerbliche Rechtsverletzung voraussetzen. Die deutschen Gesetzgeber preschen auch hier weit vor. Nach EU-Recht sollen Zugriffsrechte nur zur Verfolgung schwerer Straftaten vergeben werden. Darunter fallen sicherlich keine Verletzungen des Urheberrechts.

Die Speicherpflichten sollen ab dem 1.1.08 gelten, und zwar auch für Internetdienste (E-Mail, Internetzugang, Anonymisierungsdienste). Der nach der Richtlinie mögliche Aufschub für Internetdienste bis zum 15.3.09 soll nicht erfolgen (Artikel 16 des Entwurfs).

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine externer Link in neuem Fenster folgtZusammenstellung aller Punkte, in denen der deutsche Gesetzentwurf über die EG-Richtlinie hinaus geht veröffentlicht.

Wird b1gmail die funktionen bekommen die man wie es ausschaut ab den 1.1.08 haben muss oder muss man selbst sich drum kümmern?

Immerhin brauchen wir nicht die Emails noch aufzubewaren die mann bekommt/verschickt.

Man soll ja so wie ich verstanden habe eine Schnittstelle bieten womit die Behörden einfach online abfragen können. Weiss man schon wie das aussehen soll?
 
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#8
Raubkopierer sind Verbrecher???

Habe nur dieses Bild gefunden :D


Ich distanziere mich jedoch ausdrücklich von dieser Gruppe von Menschen *lol*
 

postmaster

B1G-Software-Kunde
#12
Deutschland wird den USA immer ähnlicher.

Leider haben wir bei uns völlig inkompetente Politiker sitzen, die - entschuldigt wenn ich mich so ausdrücke - von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Ich verfolge diese ganze Geschichte nun schon seit einiger Zeit.

Die Kosten die ich als Betreiber eines solchen Vorhabens habe sind nicht gerade gering. Das sind Kosten die mir weder der Staat noch sonst irgendwer bezahlt.

Was ich bezweifeln möchte an dieser Stelle ist die Tatsache, das die Daten "nur" zur Bekämpfung von Terrorismus und was weiß ich denn alles gespeichert werden sollen. Bedenklich hierbei ist, das sämtliche Behörden Zugriff auf meine Daten haben sollen.

Und das Thema Datenschutz - existiert eh nur auf nem Blatt Papier.

Musste ich mal loswerden :)) - so für Kritiken hab ich ein offenes Ohr.

Danke
 

Sebijk

B1G-Software-Kunde
#14
In Deutschland tritt es am 01.01.2008 in Kraft, es bedarf nur noch eine Unterschrift des Bundespräsident. Außerdem gibt es eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, vl. kippt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz.

Man kann unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/ sich an der Sammelklage beteiligen, aber Achtung: Es werden nur noch bis zur 19.11.07 (Briefstempel) Verfassungsbeschwerden über die Vorratsdatenspeicherung angenommen.

Selbst wenn diese Vorratsdatenspeicherung in Kraft tretet, hat die nach meiner Meinung keinerlei Wirkung. Man kann auf ausländische Dienste ausweichen.

Beispiele:

Dateiload
MediaOn

Bei Dateiload wird man gut über die aktuelle Lage informiert, was ich jedoch vermisse ist, wie es in der USA aussieht, dort gibt es ja die sog. Geheimdienste.
 
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