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B1G-Software-Kunde
Guten abend Ihr lieben,
gleich mal eine Frage in die Runde die mich interessiert: Ich beabsichtige ja meinen E-Mail Dienst wiederaufzunehmen und diesen muss ich dann anscheinend bei der BNetzA anmelden. Ich beabsichtige zwar nicht "Gewinne" einzufahren, aber zumindest die Kosten die das System verursacht zu decken oder zumindest ein klein wenig darunter zu liegen.
Damals (2009) hatte ich mich bei der BNetzA angemeldet und auch eine Registrierungsnummer erhalten. Kurz darauf erhielt ich ein Schreiben mit dem Betreff: Verpflichtungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG); Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Technische Schutzmaßnahmen. Damals bin ich gar nicht mehr soweit gekommen dies auszufüllen .
Nun meine Frage: Was hat sich diesbezüglich geändert? Hat wer von Euch Erfahrung was die BNetzA alles "wissen" möchte? Mir wurde damals nur von anderer Stelle mitgeteilt, das es wohl ziemlich viel Aufwand sein soll das auszufüllen ...
LG
Steffen
gleich mal eine Frage in die Runde die mich interessiert: Ich beabsichtige ja meinen E-Mail Dienst wiederaufzunehmen und diesen muss ich dann anscheinend bei der BNetzA anmelden. Ich beabsichtige zwar nicht "Gewinne" einzufahren, aber zumindest die Kosten die das System verursacht zu decken oder zumindest ein klein wenig darunter zu liegen.
Damals (2009) hatte ich mich bei der BNetzA angemeldet und auch eine Registrierungsnummer erhalten. Kurz darauf erhielt ich ein Schreiben mit dem Betreff: Verpflichtungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG); Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Technische Schutzmaßnahmen. Damals bin ich gar nicht mehr soweit gekommen dies auszufüllen .
Nun meine Frage: Was hat sich diesbezüglich geändert? Hat wer von Euch Erfahrung was die BNetzA alles "wissen" möchte? Mir wurde damals nur von anderer Stelle mitgeteilt, das es wohl ziemlich viel Aufwand sein soll das auszufüllen ...
LG
Steffen