Fragen zur BNetzA

postmaster

B1G-Software-Kunde
#1
Guten abend Ihr lieben,

gleich mal eine Frage in die Runde die mich interessiert: Ich beabsichtige ja meinen E-Mail Dienst wiederaufzunehmen und diesen muss ich dann anscheinend bei der BNetzA anmelden. Ich beabsichtige zwar nicht "Gewinne" einzufahren, aber zumindest die Kosten die das System verursacht zu decken oder zumindest ein klein wenig darunter zu liegen.

Damals (2009) hatte ich mich bei der BNetzA angemeldet und auch eine Registrierungsnummer erhalten. Kurz darauf erhielt ich ein Schreiben mit dem Betreff: Verpflichtungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG); Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Technische Schutzmaßnahmen. Damals bin ich gar nicht mehr soweit gekommen dies auszufüllen :(.

Nun meine Frage(n): Was hat sich diesbezüglich geändert? Hat wer von Euch Erfahrung was die BNetzA alles "wissen" möchte? Mir wurde damals nur von anderer Stelle mitgeteilt, das es wohl ziemlich viel Aufwand sein soll das auszufüllen ...

LG

Steffen
 

Denny

B1G-Software-Kunde
#2
Guten abend Ihr lieben,

gleich mal eine Frage in die Runde die mich interessiert: Ich beabsichtige ja meinen E-Mail Dienst wiederaufzunehmen und diesen muss ich dann anscheinend bei der BNetzA anmelden. Ich beabsichtige zwar nicht "Gewinne" einzufahren, aber zumindest die Kosten die das System verursacht zu decken oder zumindest ein klein wenig darunter zu liegen.

Damals (2009) hatte ich mich bei der BNetzA angemeldet und auch eine Registrierungsnummer erhalten. Kurz darauf erhielt ich ein Schreiben mit dem Betreff: Verpflichtungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG); Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Technische Schutzmaßnahmen. Damals bin ich gar nicht mehr soweit gekommen dies auszufüllen :(.

Nun meine Frage(n): Was hat sich diesbezüglich geändert? Hat wer von Euch Erfahrung was die BNetzA alles "wissen" möchte? Mir wurde damals nur von anderer Stelle mitgeteilt, das es wohl ziemlich viel Aufwand sein soll das auszufüllen ...

LG

Steffen
Ich erstelle gerade ein Sicherheitskonzept für die BNetzA nach 109 TKG g. Ich habe 8 Jahre ohne BNetzA gearbeitet, irgendwann kamen die auf mich zu.

Aber im Gesetz steht deutlich drin "Wer Telekommunikationsanlagen für die Öffentlichkeit bereitstellt ist zur Anmeldung verpflichtet und muss ein Sicherheitskonzept vorlegen" aber die sind da recht locker, wichtiger ist, dass Dir bewusst ist, wo deine Schwachstellen sind und das du dich auch drum kümmerst z.B. ein Backup zu machen, dass deine Server gesichert sind etc.

Ich mache mir momentan eher sorgen um die neue Datenschutz GV und die E-Privacy Richtlinie, könnte böse enden ;( Was man da alles dokumentieren muss...ich weiß gar nicht wie das mit den Kunden E-Mails ist, sind ja alles personenbezogene Daten :-(
 
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