Ebay: Widerruf eines rechtsgültigen Gebots möglich

skipper07

B1G-Software-Kunde
#1
Da kann man sich nur wundern, das es Verkäufern auf einer Auktionsplattform, die erwartet, dass abgegbene Gebote rechtsgültig sind, und Anbieter anderes als Spaßgebot abtun, trotz Rechtslage [1] technisch möglich ist, frühzeitig Auktionen zu beenden, auch wenn bereits Gebote abgegeben worden sind.

Lange Rede kurzer Sinn, verlinke ich zum besseren Verständnis auf die abgebrochene Auktion (B1G-Lizenz).

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=150477726979
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150477726979

[1]
http://www.anwaltssuche.de/aws/ebay-recht.artikel
http://www.aufrecht.de/urteile/inte...burg-urteil-vom-1-juni-2004-az-22-o-4304.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article5107718.html#5107718
 
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