Rechtliches?

#1
Hallo,

ich beabsichtige, einen Free-Mail-Service anzubieten, bei dem sich jeder registrieren lassen kann, und möchte dafür die BIG Software zu nutzen.

Das einzige, was mich noch ein wenig abschreckt: Wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Was muss ein Mail-Anbieter beachten? Stellt die BIG-Software auch eine juristisch einwandfreie Standard-AGB zur Verfügung, die ein Nutzer bestätigen muss, wen er sich für ein E-Mail-Account anmeldet?

Aufgrund der in Deutschland grassierenden Abmahnwelle halte ich das für eine wichtige Frage!

Wie machen das die bereist registrierten Nutzer von BIG?

Vielen Dank!
H.D.
 
Last edited:

UNC

B1G-Software-Kunde
#3
http://docs.b1gmail.de/berwachung.htm said:
Ab dem 01.01.2005 ist jeder E-Mail-Dienstanbieter in Deutschland dazu verpflichtet, eine Überwachungsschnittstelle bereitzustellen, auf die eine berechtigte Stelle (bS) wie zum Beispiel die Polizei bei Kriminalitätsverdacht zugreifen kann (TKÜV). Die Art dieser Schnittstelle hängt von der Teilnehmeranzahl ab. Ein Teilnehmer bedeutet ein Benutzer, Aliase zählen nicht dazu. Folgende Schnittstellen sieht der Gesetzgeber vor:

Unter 1 000 Teilnehmern

Es müssen keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Überwachung getroffen werden. Im Falle einer Anordnung muss eine Überwachung jedoch umgesetzt werden können.

Mehr als 1 000 Teilnehmer und weniger als 10 000 Teilnehmer

Innerhalb von 24 Stunden muss eine Überwachung umgesetzt werden können. Dabei muss der gesamte E-Mail-Verkehr des Benutzers, für den eine Überwachung angeordnet wurde, in einem vorgegebenen XML-Format gespeichert werden. Versand und Empfang müssen überwacht werden und auch POP3- und SMTP-Zugriff. Die gesammelten Daten können dann auf CD gebrannt werden und an die bS gesendet werden, oder ein Beauftragter der bS kommt bei dem Dienstbetreiber vorbei und holt die Daten ab (z.B. mit Notebook).

Mehr als 10 000 Teilnehmer

Wie in oberem Fall, jedoch muss eine Überwachung in 6 Stunden umgesetzt werden können - auch an Feiertagen oder am Wochenende (!). Zusätzlich muss eine zertifizierte VPN-Lösung zur Übertragung der Daten her - momentan ist so eine Lösung nur die SINA-Box von secunet. Diese Lösung ist ab ca. 4 000 Euro erhältlich und bringt noch Wartungskosten mit sich. Es ist also auch physischer Zugriff an den Server und das Netzwerk nötig.
:baby:
 
#4
@ modig

Huhu! Super Antwort!:rolleyes:

@ UNC

Danke. Aber diese rechtliche Seite meinte ich nicht (dazu gibt es ja auch schon einen Thread). Was ich meinte - und ich formuliere das jetzt ganz fiktiv, damit modig nicht in Gewissensnöte kommt, von wegen Rechtsberatung:

Was muss jemand beachten, der einen Free-Mail-Dienst anbietet? Was muss diese - rein fiktive Person - in seine AGB rein schreiben, damit a) kein Konkurrent ihn ans Bein pinkeln kann (Abmahnwelle..) und b) er gegen evtl. rechtlicher Forderungen oder Klagen seiner User abgesichert ist?

Und: Bietet B1G bereist eine Standard-AGB, die der User abklicken muss?

Auf hilfreiche Antworten freut sich
H.D.
 

onlybest

B1G-Software-Kunde
#6
hallo @all

Was sollte den eigentlich im impressum stehen?
also ich habe:
--------------------------------------------------------------
anthony Steinmetz
Postfach 2714
66933 Pirmasens
Tel. 090055559961 /1,68 €/Min. aus dem Festnetz der T-Com

Nutzen sie alternativ unser Ticketsystem
--------------------------------------------------------------

stehen.
Ist das so eigentlich okay, oder fehlt etwas oder kann man was weg lassen
 

onlybest

B1G-Software-Kunde
#9
jetzt hab ich zwar verstanden was da stehen muss, aber langt es auch wenn ich ein link auf der startseite hab der eine popup box öffnet?
 

modig

B1G-Software-Kunde
#11
Huhu,
ich komm keineswegs in Gewissensnöte ;). Eher in Geldnöte, wenn ich die Abmahnung(en) -die heutzutage darauf folgen- bezahlen wöllte... :baby:

Dein persönliches Imperssum gibt's hier: Impressum-Generator

Karsten
 
Last edited:
#16
Oder würde es auch so gehen wie ich das auf meinen HIGH TECH SCREENSHOT festgehalten habe.

Ich bin für jede richtige antwort dankbar
Hallo onlybest,

nachdem was ich über das Thema gelesen habe, ist Dein Impressum so im Seitenfuß unzureichend. Es fehlt z.B. ob und wenn ja welche Art von Firma Du bist (Einzelunternehmen, GbR, etc.), ob Du irgendwelchen Kammern angehören musst und wenn ja welchen, etc. Gerade weil Du einen Online-Dienst anbietest, würde ich ein ausführliches Impressum reinsetzen.

Siehe auch:
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/363.html

http://www.rettet-das-internet.de/

Gruß
H.D.
 

onlybest

B1G-Software-Kunde
#17
werde ich heute bzw. morgen nacht machen, nur da ich alle Links manuell gesetzt habe kann ich das nicht jetzt machen, denn mein FTP Zugang geht noch nicht und daher kann ich nicht auf index.tpl zugreifen.
 

modig

B1G-Software-Kunde
#18
Huhu,
Es fehlt z.B. ob und wenn ja welche Art von Firma Du bist (Einzelunternehmen, GbR, etc.), ob Du irgendwelchen Kammern angehören musst und wenn ja welchen, etc. Gerade weil Du einen Online-Dienst anbietest, würde ich ein ausführliches Impressum reinsetzen.
Wenn er keiner Kammer angehört, muss er dazu auch nix angeben. Auch wenn er, bzw. dass er Einzelunternehmer ist braucht da nicht zu stehen.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich in diesem Thread wiederhole: Ein persönliches Imperssum gibt's hier: Impressum-Generator

Karsten
 
Last edited:
#19
Huhu,

Wenn er keiner Kammer angehört, muss er dazu auch nix angeben.
Karsten
*lol* Das versteht sich natürlich von selbst, wobei in DE jedes Gewerbe mind. einer Kammer angehören muss, entweder der IHK oder der Handwerkskammer. Wenn man ein zulassungspflichtiges Gewerbe hat und der letzteren Kammer angehören muss, empfhielt sich auf jeden Fall ein Hinweis - ist ja auch ein Zeichen von Seriösität.

Auch wenn er, bzw. dass er Einzelunternehmer ist braucht da nicht zu stehen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Bin natürlich kein Jurist, aber die Rechtsform sollte schon erkenntlich sein. Schaden kann's jedenfalls nicht. Der von mir zuvor empfohlene Impressum-Generator (auch ich wiederhole mich jetzt ;) ) fragt die Rechtsform übrigens ab.
 
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