Polizeizugriff ohne richterliche Kontrolle?

skipper07

B1G-Software-Kunde
#1
Eben noch wurde ich auf einen Bericht aufmerksam gemacht, wonach 1 Mitarbeiter einer Polizeiwache sich einfach Zugriff auf das Postfach eines registrierten Nutzers eines bekannteren Freemailers verschafft haben soll!

Der Vorfall ist aktuell unbestätigt, in der zu ermittelnden Strafsache soll es sich lediglich um ein geringes Delikt (Schwarzfahren) gehandelt haben. Der betreffende war lediglich Zeuge, nicht Beschuldigter. Nur Angaben zu der Mailadresse sollen weiterhin für den Zugriff auf das Postfach vollkommen ausgereicht haben!

Einen richterlichen Beschluss habe es also nicht gegeben, die Angaben schon zur Mailadresse sind, Glaubwürdigkeit vorrausgesetzt freiwillig erfolgt.

Sollte man also politisch korrekt Schnittstellen für Dritte (Polizeidienststellen) betreffs Anfragen ohne richterlichen Beschluss bereithalten X(, oder ist das bloss ein Fake? Und unter welcher Legitimation sollte soetwas bitte schön möglich sein? 8o

Quelle?
http://blog.planet-kristen.com/2008/02/18/wartet-die-polizei-keinen-richterbeschluss-ab/
 
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whyte

B1G-Software-Kunde
#2
Soweit ich weiss, meine ich mal, gelesen zu haben, wonach der Zugriff ohne richterlichen Beschluss möglich sein sollte.
Was aber genau daraus wurde, kann ich nicht sagen.
 

skipper07

B1G-Software-Kunde
#3
Soweit ich weiss, meine ich mal, gelesen zu haben, wonach der Zugriff ohne richterlichen Beschluss möglich sein sollte.
Was aber genau daraus wurde, kann ich nicht sagen.
Zusammengefasst, worum geht es? Konkret um einen Bericht, wonach jemand von einer Polizeidienststelle aus einfach nur die Mailadresse eines unbeteiligten Zeugen bei grösseren Freemailern eingeben kann, um Zugang direkt zu im Postfach vorhandenen Mails zu erhalten, um diese zu lesen. Wohlgemerkt ohne richterlichen Beschluss lediglich bei einem Zeugen! ;) Und das in einer Sache, die noch nicht einmal etwas mit Internetdiensten zu tun hat.
 
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