Eben noch wurde ich auf einen Bericht aufmerksam gemacht, wonach 1 Mitarbeiter einer Polizeiwache sich einfach Zugriff auf das Postfach eines registrierten Nutzers eines bekannteren Freemailers verschafft haben soll!
Der Vorfall ist aktuell unbestätigt, in der zu ermittelnden Strafsache soll es sich lediglich um ein geringes Delikt (Schwarzfahren) gehandelt haben. Der betreffende war lediglich Zeuge, nicht Beschuldigter. Nur Angaben zu der Mailadresse sollen weiterhin für den Zugriff auf das Postfach vollkommen ausgereicht haben!
Einen richterlichen Beschluss habe es also nicht gegeben, die Angaben schon zur Mailadresse sind, Glaubwürdigkeit vorrausgesetzt freiwillig erfolgt.
Sollte man also politisch korrekt Schnittstellen für Dritte (Polizeidienststellen) betreffs Anfragen ohne richterlichen Beschluss bereithalten X(, oder ist das bloss ein Fake? Und unter welcher Legitimation sollte soetwas bitte schön möglich sein? 8o
Quelle?
http://blog.planet-kristen.com/2008/02/18/wartet-die-polizei-keinen-richterbeschluss-ab/
Der Vorfall ist aktuell unbestätigt, in der zu ermittelnden Strafsache soll es sich lediglich um ein geringes Delikt (Schwarzfahren) gehandelt haben. Der betreffende war lediglich Zeuge, nicht Beschuldigter. Nur Angaben zu der Mailadresse sollen weiterhin für den Zugriff auf das Postfach vollkommen ausgereicht haben!
Einen richterlichen Beschluss habe es also nicht gegeben, die Angaben schon zur Mailadresse sind, Glaubwürdigkeit vorrausgesetzt freiwillig erfolgt.
Sollte man also politisch korrekt Schnittstellen für Dritte (Polizeidienststellen) betreffs Anfragen ohne richterlichen Beschluss bereithalten X(, oder ist das bloss ein Fake? Und unter welcher Legitimation sollte soetwas bitte schön möglich sein? 8o
Quelle?
http://blog.planet-kristen.com/2008/02/18/wartet-die-polizei-keinen-richterbeschluss-ab/
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