Wie ist denn öffentlich definiert?
Es dürfen und können sich nur Personen einer bestimmten Kundengruppe für diesen Dienst anmelden z.B. nur Mitarbeiter von Schulen.
Hallo,
sind obige Regelungen und Gesetze wie VDS und Auskunftspflichten auch zu beachten bzw. zu befolgen, wenn ein E-Mail Dienst nur als Verteiler angeboten wird.
D.h. kein Postfach, kein Versenden von E-Mails möglich. Reine Weiterleitung auf bestehende Adressen.
Danke und Grüße
Markus
Hallo zusammen,
wir planen E-Mail Accounts als Option für unsere "Kunden" anzubieten (noch sind alle Dienste kostenlos).
Bevor wir jetzt einen Anwalt konsultieren folgende Frage, evtl. hat jemand ja schon einen Hinweis:
Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten, wenn man registrierten...
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