Mail-Provider keine TK-Unternehmen!?

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#2
Man sollte m.E. erst mal das Urteil des OVG NRW abwarten. Bei der Urteilsfindung müssen die nun den Spagat zwischen TKG und dem EUGH-Urteil schlagen. Die BNA wird auf alle Fälle versuchen, ihre Interessen durchzusetzen. Bin mal gespannt, wie sie das nun "hinbiegen".
 
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