Ab dem 01.01.2005 ist jeder E-Mail-Dienstanbieter in Deutschland dazu verpflichtet, eine Überwachungsschnittstelle bereitzustellen, auf die eine berechtigte Stelle (bS) wie zum Beispiel die Polizei bei Kriminalitätsverdacht zugreifen kann. Die Art dieser Schnittstelle hängt von der Teilnehmeranzahl ab. Ein Teilnehmer bedeutet ein Benutzer, Aliase zählen nicht dazu. Folgende Schnittstellen sieht der Gesetzgeber vor....etc.
Dieses Überwachungssystem benötigt man somit garnicht, soll angeblich auch paar tausend Euro kosten.