Die Rechtslage

nismedia

B1G-Software-Kunde
#1
Ab dem 01.01.2005 ist jeder E-Mail-Dienstanbieter in Deutschland dazu verpflichtet, eine Überwachungsschnittstelle bereitzustellen, auf die eine berechtigte Stelle (bS) wie zum Beispiel die Polizei bei Kriminalitätsverdacht zugreifen kann. Die Art dieser Schnittstelle hängt von der Teilnehmeranzahl ab. Ein Teilnehmer bedeutet ein Benutzer, Aliase zählen nicht dazu. Folgende Schnittstellen sieht der Gesetzgeber vor....etc.
Aber...eigentlich kann man beim Script doch automatisch nachsehen wer welche E-Mail versendet hat, und mit welcher IP, oder irre ich mich ?
Dieses Überwachungssystem benötigt man somit garnicht, soll angeblich auch paar tausend Euro kosten.
 

nismedia

B1G-Software-Kunde
#3
wo es sowas gibt weiß nicht jemand zufällig oder ?
Weil es bei mir direkt 2.600 Mitglieder werden. (Datenbank übertragung usw.)

Und auf irgendwelche Briefe von der Staatsanwaltschaft habe ich wirklich keine Lust . :baby:
 

chre

New member
#6
Tyler said:
sowas ist doch im B1G mail Script schon drin.
Diese Lösung ist eine "experimentelle Schnittstelle" und sie ist meines Wissens nicht zertifiziert. Wenn du darauf bauen willst, musst du das von der Bundesnetztagentur (vormals RegTP) prüfen lassen.
 

chre

New member
#7
nismedia said:
wo es sowas gibt weiß nicht jemand zufällig oder ?
Weil es bei mir direkt 2.600 Mitglieder werden. (Datenbank übertragung usw.)

Und auf irgendwelche Briefe von der Staatsanwaltschaft habe ich wirklich keine Lust . :baby:
Schau nach auf <http://www.bundesnetzagentur.de/enid/np.html>:
Bundesnetzagentur said:
Kunden des Webhosters, die selbst als E-Mail-Dienstanbieter für die Öffentlichkeit tätig werden (Reseller) und mehr als 1.000 eigene Teilnehmer bedienen, haben sich gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 TKG zu vergewissern, dass ihr Webhoster Überwachungsmaßnahmen umsetzen kann.
=> das kann man auch so interpretieren, das B1gmail gar keine Schnittstelle braucht. Denn über den Mailserver des Webhosters besteht ja (hoffentlich) eine Schnittstelle. Allerdings solltest du bei der Bundesnetzagentur anfragen, ob diese Interpretation zulässig ist.

Du oder dein Webhoster brauchen auf alle Fälle eine Lösung, die von der Bundesnetzagentur per Prüfung abgenommen wurde. Sonst gibt es empfindliche Strafen.

Achja, ich benutze B1gmail nur für private Zwecke. :D
 

-=Joe=-

B1G-Software-Kunde
#8
Eine zertifizierte Überwachungsschnittstelle ist laut RegTP erst ab 10.000 Usern nötig.

Hierbei steht noch die Frage im Raum ob es hier um 10.000 Adressen oder um 10.000 Kunden geht da ein Kunde theoretisch mehr als eine eMail Adresse haben kann.
 
Last edited:

GG24.de

B1G-Software-Kunde
#9
-=Joe=- said:
Eine zertifizierte Überwachungsschnittstelle ist laut RegTP erst ab 10.000 Usern nötig.

Hierbei steht noch die Frage im Raum ob es hier um 10.000 Adressen oder um 10.000 Kunden geht da ein Kunde theoretisch mehr als eine eMail Adresse haben kann.
Diese Frage stellt sich nicht! Wenn explizit USER und nicht Mail-Adressen benannt sind, ist doch alles klar!

Gruß - Jens
 
J

Jens Weber

#10
GG24.de said:
Diese Frage stellt sich nicht! Wenn explizit USER und nicht Mail-Adressen benannt sind, ist doch alles klar!

Gruß - Jens
ACK. Hier sind User und nicht die Adressen gemeint.
 

-=Joe=-

B1G-Software-Kunde
#11
chre said:
Diese Lösung ist eine "experimentelle Schnittstelle" und sie ist meines Wissens nicht zertifiziert. Wenn du darauf bauen willst, musst du das von der Bundesnetztagentur (vormals RegTP) prüfen lassen.
Dann einigen wir uns auf 10.000 User. Nur solche pauschalen Aussagen wie im Zitat oben finde ich irreführend und eher nicht förderlich. Kaum jemand wird diese 10.000 User Marke erreichen. Letztendlich wurde vom Interessenten die Zahl 2600 genannt die wohl auch noch weit unter 10.000 liegt.
Dann noch einen Interessenten mit obigen Zitat zu konfrontieren würde ich schon als grob geschäftschädigend bezeichnen.
 

wandreasd1

B1G-Software-Kunde
#12
Hab zwar im Internet etwas gelesen aber bin nicht wirklich schlauen.. Deswegen meine Frage... MUSS SICH JEDER FREEMAIL DIENST irgendwo anmelden oder erst ab der 10000 User Marke ? Komm da nicht wirklich weiter...

Beispiel: Ein Freemail Dienst der kein Geld einnimmt etwa 600 User hat muss der sich irgendwo einschreiben oder anmelden geschweige den irgendwelche Maßnahmen treffen?

By Andy
 

McUles

B1G-Software-Kunde
#13
Hast du mal geschaut, von wann das letzte post in diesem Thread ist? ^^

Am besten sofort bei der BNA melden, das ist am besten und du läufst nicht Gefahr, Ärger zu bekommen.
 
J

Jens Weber

#15
@onlybest: man bist du ein Spammer. Dein einziges Ziel ist es auch nur, schnell auf Platz 1 der Poster zu kommen, oder?!
 
#19
Ich glaube, wir weichen etwas vom Thema ab!

GIBT ES EINEN B1GMAIL-KUNDEN AUS ÖSTERREICH?

- Wie ist ist das Rechtliche in Österreich?
-
Code:
Mehr als 1 000 Teilnehmer und weniger als 10 000 Teilnehmer
Innerhalb von 24 Stunden muss eine Überwachung umgesetzt werden können. Dabei muss der gesamte E-Mail-Verkehr des Benutzers, für den eine Überwachung angeordnet wurde, in einem vorgegebenen XML-Format gespeichert werden. Versand und Empfang müssen überwacht werden und auch POP3- und SMTP-Zugriff. Die gesammelten Daten können dann auf CD gebrannt werden und an die bS gesendet werden, oder ein Beauftragter der bS kommt bei dem Dienstbetreiber vorbei und holen die Daten ab (z.B. mit Notebook).
Könnte dies nicht B1Gmail einbauen (dass man nur auf den user klicken muss oder so und dann der ganze E-mail-verkehr in eine xml exportiert werden kann)
 

McUles

B1G-Software-Kunde
#20
Könnte dies nicht B1Gmail einbauen (dass man nur auf den user klicken muss oder so und dann der ganze E-mail-verkehr in eine xml exportiert werden kann)
Das gibt es schon in B1Gmail, das nennt sich Überwachung.
Weiß jetzt aber nicht genau, in wie fern das so in ordnung ist, wie das gelöst wurde.
Im normalfall hast du aber 24 Stunden Zeit um eine Überwachung zu verwirklichen, das sollte ausreichend sein ;)
 
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