Haftbar bei Spam ?

GQmail_de

B1G-Software-Kunde
#1
Hallo zusammen,


ich bin nun auch glücklicher Besitzer von B1gmail und da stellt sich mir direkt eine Frage.

Wenn ich nun meinen Dienst anbiete und jemand diesen "missbraucht", sprich er nuzt den Account um zu spammen (Ich weiss Sperre von 1min. e.t.c aber das ist ein Grund nicht zu spammen, aber KEIN Hinderniss).
Bin ich dann haftbar zu machen ? Denn Spam ist bekanntlich "verboten".


Gruss
Alexander
 

patrick

Staff member
B1G-Software-Kunde
#2
Kann ich dir nicht genau sagen (bin kein RA), aber bist du als Hersteller von Waffen dafür verantwortlich, wenn jemand mit einer von dir hergestellten Waffe erschossen wird?
 

GQmail_de

B1G-Software-Kunde
#3
patrick said:
... aber bist du als Hersteller von Waffen dafür verantwortlich, wenn jemand mit einer von dir hergestellten Waffe erschossen wird?

Nein,

auch wenn das Beispiel wohl "sehr" extrem scheint.Man muss ja nicht alles verstehen bzw. darf sich aufgrund anderer Fälle in anderen Sparten nicht darauf stützen.Daher wollte/will ich einfach auf Nummer sicher gehen.

..weil bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.

Werde mich diesbezügl. mal bei einem spezisischen RA erkundigen und gerne, insofern gewünscht, dann hier mal Feedback liefern.


Gruss
Alexander M.
 

goodbye

B1G-Software-Kunde
#5
hm... ich wusst gar nicht das Spam in deutschland strafbar ist?? ?(


Ich dacht bis jetz, das immer nur in den USA SPAM strabar ist :O ...
 
#6
patrick said:
Kann ich dir nicht genau sagen (bin kein RA), aber bist du als Hersteller von Waffen dafür verantwortlich, wenn jemand mit einer von dir hergestellten Waffe erschossen wird?
Unschöner Vergleich, aber sehr zutreffend. Wenn man Mailplatform als Waffe betrachtet, und diese auch so behandelt, kann eigentlich nicht viel passieren.
Am besten nicht einfach an jeden als "Freemail" anbieten.

Es ist klar dass wenn man Waffen einfach so unter die Leute gibt wie freemail, man dafür auch verantwortlich ist und dafür haftbar gemacht werden kann. Warum sollte es bei Freemail anders sein?

Gruß

mirko
 

CPB2

B1G-Software-Kunde
#8
Es ist generell verboten, dem Empfänger unaufgefordert Nachrichten in jedweder Form (Mail, SMS, Briefpost) zukommen zu lassen, zu dessen Empfang er vorher nicht ausdrücklich seine Einverständniserklärung gegeben hat. Neueste Urteile gibt es z.B. auch gegen Kunden"KALT"Aquise am Telefon. Ganze Branchen stehen mittlerweile rechtlich gesehen mit einem Bein im Gefängnis.

Freemailanbieter sind nur dann betroffen, wenn nicht ausdrücklich in den AGB`s steht, daß eine Registrierung nur möglich ist, wenn er dem Erhalt von Newslettern o.ä. in regelmässigen bzw. unregelmässigen Abständen zustimmt. Eigentlich wäre die Registrierung nur statthaft, wenn man dem User einen Link schickt, den er ausdrücklich bestätigen muss (Double-Opt-IN).

Dies wiederum geht nur mit einer Alternativ-Mailadresse und hier wirds schon wieder kritisch. Wohin schickt man dem User den Newsletter? Wir halten es so, daß der Newsletter generell nur an registrierte User unseres Dienstes versandt wird, also nur unsere @domain.de.

Besonders kritisch wird es, wenn man z.B. Emailadressen kauft oder sich durch Mailspider unrechtmässig im Netz "beschafft". Aber das ist ja nicht Sinn und Zweck eines Freemailanbieters ;-)

Was einen Freemailanbieter immer treffen kann, ist die sog. Mitstörerhaftung. Aber das ist schwer zu belegen und muss von Fall zu Fall entschieden werden.
 
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