Was muss bei der Vergebe von Adressen beachtet werden? (Gesetzte)

#1
Hallo,
ich bin gerade am überlegen auf meiner Seite eine Freemail Angebot zu starten, allerdings denke ich das ich dies nicht so ohne weiteres tun kann, es gibt doch sicherlich Gesetzte die man beachten muss um nicht kurz Zeit später einen Beschwerde zu bekommen.
Kennt jemand vielleicht eine Seite, wo dinge aufgelsitet sind die man als Freemail Anbieter beachten muss, ich möchte das erst einmal ohne Anwalt hinbekommen.
 

-=Joe=-

B1G-Software-Kunde
#2
Mit der Überwachungsfunktion sind wohl erstmal alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die ist simpel und genügt bis 9999 Nutzer vollkommen. Erstmal so viele Nutzer zu bekommen ist bei der Zahl der Freemailer schon schwierig. Dann noch die Löschfunktion um User die sich z.B. 365 Tage lang nicht eingelogt haben zu löschen... Also bis du in den Bereich kommst das es gesetzlich nicht mehr ausreicht dauert es sicher ein wenig. vorrausgesetzt das die Gesetze nicht noch verschärft werden.

Wobei hier immernoch die Frage im Raum steht ob sich die Angabe auf die tatsächliche Zahl der Nutzer oder auf die vergebenen eMail Accounts bezieht.
Ich selbst habe schon zehn Accounts (postmaster, webmaster...) und andere User haben auch mehrere Accounts. Damit reduziert sich die Zahl der tatsächlichen Nutzer um einiges.
 
Last edited:
#3
Und bis 999 Nutzer muss man nichts beachten?

Aber das kann doch irgendwie nicht das einzigste sein.
Muss man bei den Benutzer Accounts nicht auch etwas beachten z.B. Datenschutzrichtlinien
 

-=Joe=-

B1G-Software-Kunde
#4
Lies erstmal den Link:
http://www.b1gmail.de/monitoring.htm

Ich glaube da ist nichts bekannt. Eigentlich solltest du nur sicherstellen das niemand anderes auf die Datenbank, deinen Webspace o.ä. zugreifen kann.

In habe in den AGB sämtliche Haftung ausgeschlossen.

-keine Haftung für Datenverlust und daraus folgende Schäden
-keine Weitergabe der Nutzerdaten an Dritte
-Das Recht den Dienst jederzeit einzustellen, zu ändern, usw...

Und eigentlich bist nur du selbst verantwortlich für den Dienst, also must so viel Verantwortung besitzen um das du nicht die eMails deiner Nutzer liest.

Wenn du dann nicht speziell Verbestraft bist, z.B. Verletzung der Persönlichkeitsrechte, dann sollte dem nichts im Wege stehen.

Hier hat wohl auch niemand negative Erfahrungen gemacht, also scheint es da auch keine Probleme zu geben. Und da wir mittlerweile ein Volk von Abmahnern sind will das schon was heißen. :]
 

geo

B1G-Software-Kunde
#5
themonk said:
Muss man bei den Benutzer Accounts nicht auch etwas beachten z.B. Datenschutzrichtlinien
Ja natürlich.
Du darfst die Daten nicht weitergeben.
Du darfs die Mails nicht verändern oder unterdrücken, also auch keinen Spam- oder Virenfilter ohne Zustimmung der user verwenden.
Die Badwordfunktion ist damit übrigens auch gesetzwidrig.

-=Joe=- said:
In habe in den AGB sämtliche Haftung ausgeschlossen.
Das ist eine schlechte Idee, du darfst die Haftung nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausschließen, sonst könnte der ganze Haftungsausschluß unwirksam sein!
 

-=Joe=-

B1G-Software-Kunde
#6
Denke ich nicht. Wenn die AGB so angenommen werden dann sollte der Kunde selbst wissen worauf er sich einlässt und kann sich ggf. für einen anderen Dienst entscheiden der vielleicht sicherer ist. Des weiteren muss ja erstmal vom Kunden der Nachweis erbracht werden das die eMail innerhalb des Dienstes verschwunden ist und dann stellt sich weiters die Frage weshalb er wichtige eMails nicht durch Download, Ausdruck, etc gespeichert hat. Ein eMail-Dienst ist nun mal kein Datensafe! Ebenso wie der Kunde beweisen müßte das seine eMails gelesen werden.

Ich sehe hier eher eine Grauzone die beide Seiten zu gleichen Teilen betrifft.

Ob allerdings T-Online, GMX & Co. für verlorene eMails aufkommen würden ist auch sehr zweifelhaft.

------------------------------

Kommen wir mal zu einem anderen Punkt. Was ist z.B. mit Mails die im Postmasteraccount ankommen weil sie nicht zugestellt werden können? Ungelesen löschen, versuchen den Empfänger innerhalb des Dienstes zu ermitteln um sie weiterzuleiten? Wie erkenne ich ob eine eMail für mich ist oder für einen Kunden oder nur Spam? Zumindest hier (beim Postmaster) bin ich gezwungen fast jede eMail zu öffnen um festzustellen für wem sie ist.
 

McUles

B1G-Software-Kunde
#7
Man kann in den AGB's auch nicht alles schreiben, was man will.
Deshalb schreiben die AGB's normalerweiße auch Anwälte, die wissen, was Sie schreiben.
 
#8
Was ist eigendlich wenn jetzt ein User von mir mit seiner Adresse nur Spam verbreitet und damit Schäden auf anderen Servern macht.
Muss ich dann am Ende haften oder wie ist das?
 

owesen

B1G-Software-Kunde
#9
themonk said:
Was ist eigendlich wenn jetzt ein User von mir mit seiner Adresse nur Spam verbreitet und damit Schäden auf anderen Servern macht.
Muss ich dann am Ende haften oder wie ist das?
Also im notfall wenn du angezeigt wirst, würde ich ganz einfach die IP adresse raus geben und fertig isses... ( auch wenn es meineswissen nach noch keine gesetze gegen spam gibt )

Ich habe aber auch von einem gerichtsurteil gehört vom oberlandes gericht das ein ISP nicht dazu verpflichtet ist daten raus zu geben wenn der user zB. Warez runterlädt... ( und natürlich auch nicht mitverantwortlich ist... währe ja noch schöner... ich mach obszöhne anrufe bei jemanden und die telekom wird bestraft xD )

müsste so ziemlich das selbe bei e-mail diensten sein oder ?
 

ts201

B1G-Software-Kunde
#10
Hallo,
heute hat ein User ein Schreiben von Anwalt bekommen.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:....

Ich gehe nicht weiter darauf ein. Meine Frage: Muss ich nun als Betreiber der Mailadressen für aufkommen oder derjenige, der die Mail bei mir angemeldet hat?

Danke.
 

-=Joe=-

B1G-Software-Kunde
#13
Post und Mails der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR darfst du glaub ich getrost ignorieren...

Gib die einfach mal bei Google ein.
 

Braeu

B1G-Software-Kunde
#15
Hallo,
heute hat ein User ein Schreiben von Anwalt bekommen.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:....
er soll sich mal die mail genauer anschauen, da muesste eine .zip datei mit einem virus im anhang sein.
hoffentlich hat er einen guten virenscanner
 

jasti

B1G-Software-Kunde
#17
er soll sich mal die mail genauer anschauen, da muesste eine .zip datei mit einem virus im anhang sein.
hoffentlich hat er einen guten virenscanner

die Email kursiert derzeit im Ganzen Web rum... Mal mit und mal ohne .zip als Anhang. Meisten wird eine enorme Summe verlangt ,siehe Beispiel:

"Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück

Aktenzeichen: 552013/55
Osnabrück, den 31.04.2007

Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.

Sehr geehrte Kunde,

hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:

Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R986920 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.686.679.87.

Sie schulden meiner Mandantschaft daher 754,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.

Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei.
Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.

Liquidation:

1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 804,50 EUR

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV X,50 EUR

Gesamtsumme 073,00 EUR


Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 010,00 EUR.

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum

09.04.2007 (hier eingehend)

auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.

Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Tank
Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Tank
RA Olaf Tank
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34 97 70-0
Fax: 0541-34 97 70-77
anwalt@forderungseinzug.de

Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF

Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30


Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf Tank an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck."

Das gleich wie sämtliche pishing Mails von diversen anderen Betrügern.
Solange ihr anie auf p2p-heute.com gewesen seit ist es doch eh egal.

Hab noch was gefunden :

Keine Angst vor Olaf Tank

Wie schon seit Jahren versucht ein gewisser olaf Tank meist Jugentliche und Kinder mit Mahnschreiben zu Nötigen.
Es geht fast ausschließlich um angeblich abgeschlossene Internetgeschäfte mit der "Firma Schmidtlein GbR"
Die Internetseiten dieser Firma sind wegen Illegaler Dialerprogramme schon Abgemaht und verurteilt worden.

Auch Sei erwähnt das Olaf Tank wohl laut Presse erhebliche Probleme mit seiner Anwaltszulassung hat da die Notar und Anwaltskammer Oldenburg aufgrund von Hunderten Beschwerden und Anzeigen gegen Herr Tank nun endlich auf dieses Unmoraliche und Halblegale Abzocke von Kindern vorgeht.

Es sei auch erwähnt das besagter "Anwalt" seine Mahnschreiben bei der Staatsanwaltschaft mitlerweile in Darmstadt Zentral gesammelt werden soweit Sie Plizeilich angezeigt worden sind. (Also diesen Herrn schnelstmöglich bei der Polizei anzeigen wenn Ihr Mahnschreiben von Ihm bekommen habt.)

Bisher konnte Herr Tank nicht eine einzige Mahnung Gerichtlich durchsetzen da dieser Anwalt eigentlich die Gerichte meidet aus verständlichen Grund ! Den würde ein solches Mahnverfahren Gerichtlich abgehandelt würde Herr Tank wohl mit erheblichen konsequenzen zu rechnen haben die Ihm sicher nicht gefallen würden.
Das liegt nicht nur an den Vielen Formfehlern seiner Mahnungen sondern auch insbesondere daran das diese Drei Andreas &Manuel Schmidtlein und Herr Tank mitlerweile erheblichen Bekantschaft mit der Staatsanwaltschaft haben . Und die Staatsanwaltschaft sicher nicht die Erfüllungsgehilfen für Straftäter sein will werden Sie diesen Drei sicher kaum helfend zur Hand gehen.

Kurzum dieser Olaf Tank erscheint als Kopf einer nicht legal arbeitenden Firma im Internetgeschäft der seine Rechtsanwaltschaft ausschlieslich dazu nutzt mit unterschweligen Drohungen unschuldige Kinder und Jugentliche zu einer nicht gerechtfertigten Zahlung zu Nötigen.
Die Andreas &Manuel Schmidtlein GbR ist auch hier nur Mittel zum Zweck um eben est überhaubt ein Mahnverfahren einzuleiten da deren Internetseiten nur unwichtige Informationen abgeben oder aber solche die man auch Kostenlos im Netz einfach finden kann.

Ich empfele nach erhalt einer Mahnung von Olaf Tank sofort zur Polizei zu gehen dort kennt man Olaf Tank nur zu gut.
So gut sogar das die Krimanbeamten sicher Euch gerne helfen werden.
 
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